Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Kündigung einer Caritas-Mitarbeiterin wegen ihres Kirchenaustritts deutlich eingeschränkt. Eine solche Kündigung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn für dieselbe Tätigkeit auch nicht-katholische Beschäftigte eingesetzt werden, sagten die Richter der Online-Plattform "Legal Tribune" zufolge. Den Fall abschließend entscheiden muss nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es hatte den EuGH gebeten, zuvor grundsätzliche Fragen zu klären.