Nach dem Tod eines Pauschalreisenden durch einen Kobrabiss bei einer Hotelshow in Hurghada sieht Reiserechtler Ernst Führich den deutschen Reiseveranstalter in der Haftung. War die Schlangenshow Teil der Hotelanimation und keine separat gebuchte Fremdleistung, falle sie unter den Reisevertrag. Mögliche Ansprüche reichen von Reisepreisminderung bis zu Beerdigungskosten und Hinterbliebenengeld. Reiserecht Führich