Die fristlose Kündigung einer langjährigen Hospizmitarbeiterin wegen ihrer AfD-Kandidatur in Niedersachsen könnte zum arbeitsrechtlichen Grundsatzfall werden. Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott hält es laut NDR für schwierig, die Kündigung aufrechtzuerhalten. Andererseits haben kirchliche Arbeitgeber besondere Rechte: Die Diakonie beruft sich auf Loyalitätspflichten ihrer Beschäftigten und sieht die Kandidatur im Widerspruch zu ihrem christlichen Auftrag.