Führungskräfte tun gut daran, Mobbing nicht als lästiges Hick-Hack abzutun. Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Vernachlässigt er sie, muss er möglicherweise für einen Arbeitnehmer haften, der andere Kollegen mobbt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber aber Sanktionen gegen den Mobber verhängen. Wichtig ist unter anderem, dass der betroffene Mitarbeiter alle Mobbing-Attacken dokumentiert, etwa in einem Mobbing-Tagebuch. Rechtsdepesche