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28. Juni 2018 | 09:00 Uhr
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Ãœberwachung der Mitarbeiter meistens nicht erlaubt

Technische Möglichkeiten gibt es dazu viele, wie etwa Kameras, Software oder GPS-Tracker in Fahrzeugen oder auf Dienst-Handys. In bestimmten Situationen ist die Überwachung zulässig, zum Beispiel aus versicherungsrechtlichen Gründen oder zur Überwachung von Arbeitsschutzvorschriften. Doch grundsätzlich ist die heimliche Überwachung verboten. Es sei denn, es liegen begründete Verdachtsmomente für schwere Verfehlungen oder strafbare Handlungen vor und es gibt keine Alternativen zur Beweisführung. Welt

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