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10. November 2016 | 09:00 Uhr
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Ãœble Nachrede kann den Job kosten

Die Meinungsfreiheit ist weit gefasst und Kritik ist erlaubt, die Verbreitung von „unrichtigen Tatsachen“ hingegen nicht. Bei übler Nachrede handelt es sich um Äußerungen, die dem Ruf einer anderen Person schaden sollen. Sie sind im §186 des Strafgesetzbuches beschrieben. Kommt es zu einer Verurteilung, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr folgen. Karrierebibel

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