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1. September 2021 | 16:01 Uhr
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Mailen

Arbeitgeber darf Rückkehr ins Büro anordnen

Justitia

Für sein Recht auf Homeoffice hatte ein Grafiker geklagt, der seit Dezember 2020 von zuhause tätig war und nach drei Monaten nicht wieder ins Büro zurückkehren wollte. Das Landesarbeitsgericht München spricht dem Arbeitgeber auch in Pandemiezeiten ein Weisungsrecht über den Dienstort zu. Der Grafiker muss nun zurück ins Büro. FAZ

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