Engere Grenzen für Preisvergleiche
Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass Händler auf höhere Preise eines Konkurrenten zwar verweisen dürfen, verschweigen oder verschleiern sie dabei aber deren konkrete Herkunft, kann dies zu einer Irreführung der Konsumenten führen. Der Preisvergleich muss sichtbar sein, sonst handeln sie rechtswidrig. Absatzwirtschaft