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14. Februar 2017 | 09:00 Uhr
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Mailen

Engere Grenzen für Preisvergleiche

Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass Händler auf höhere Preise eines Konkurrenten zwar verweisen dürfen, verschweigen oder verschleiern sie dabei aber deren konkrete Herkunft, kann dies zu einer Irreführung der Konsumenten führen. Der Preisvergleich muss sichtbar sein, sonst handeln sie rechtswidrig. Absatzwirtschaft

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