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18. Dezember 2017 | 09:00 Uhr
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Influencer müssen gekaufte Beiträge kennzeichnen

Dabei reichen die Hashtags #Ad oder #Sponsered nicht aus, entschied das Kammergericht Berlin. Nutzer müssten auf den ersten Blick erkennen, dass es zwischen dem Influencer und dem genannten Produkt oder Unternehmen eine "entgeltliche Beziehung" gebe. Experten raten daher, die Beiträge deutlich mit den Wörtern Anzeige oder Werbung zu kennzeichnen. Basic Thinking

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