Influencerin verliert erneut Schleichwerbung-Prozess
Diesmal ist Instagram-Star Pamela Reif (6,4 Millionen Follower) vom Oberlandesgericht Karlsruhe dazu verdonnert worden, in ihrem Profil Links zu Marken, sogenannte "Tap Tags", immer als Werbung zu kennzeichnen. Und das auch, wenn es sich um unbezahlte Posts handele. Für die Fans sei die Trennung zwischen Werbung und Privatem nicht nachvollziehbar. Internetworld