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5. Juli 2021 | 13:40 Uhr
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Mailen

Nicht immer gibt es Lohnzahlung bei Quarantäne

Wenn ein Land nach Abfahrt in den Urlaub zum Risikogebiet erklärt wird und der Rückkehrer in Quarantäne muss und deswegen nicht arbeiten kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnentschädigung, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Entschädigung muss der Arbeitgeber zahlen. Sie wird ihm vom Staat erstattet. Ist zum Abreisezeitpunkt bekannt, dass man in ein Gebiet fährt, das bei Rückkehr eine Quarantäne nach sich zieht, gibt es bei Quarantäne keinen Anspruch auf Entschädigung. Zeit

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