Note Drei im Arbeitszeugnis ist rechtens:
Note Drei im Arbeitszeugnis ist rechtens: Ein Arbeitnehmer hat kein Recht, eine bessere Bewertung als "zur vollen Zufriedenheit" zu verlangen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Wirtschaftswoche
Note Drei im Arbeitszeugnis ist rechtens: Ein Arbeitnehmer hat kein Recht, eine bessere Bewertung als "zur vollen Zufriedenheit" zu verlangen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Wirtschaftswoche