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20. November 2014 | 18:11 Uhr
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Note Drei im Arbeitszeugnis ist rechtens: 

Note Drei im Arbeitszeugnis ist rechtens: Ein Arbeitnehmer hat kein Recht, eine bessere Bewertung als "zur vollen Zufriedenheit" zu verlangen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Wirtschaftswoche

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