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28. November 2014 | 15:22 Uhr
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Rechnungen auf Papier dürfen nichts extra kosten:

Rechnungen auf Papier dürfen nichts extra kosten: Das hat der BGH entschieden. Als Begründung gaben die Richter an, dass die beklagte Firma ihre Produkte nicht ausschließlich über das Internet vertreibe. Internet World

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