Rechtliche Einschätzung zu Chatbots
Juristisch bleibt, wie bei einem Mitarbeiter, das Unternehmen für den Bot verantwortlich. Von Ausnahmen wie Partnerbörsen abgesehen, muss dem User nicht mitgeteilt werden, dass er mit einer "Maschine" kommuniziert. Dem Unternehmen ist es gestattet, bei der Kundenkommunikation mit einem Bot auf die vorhandenen Kundendaten zurückzugreifen und diese im Gespräch zu nutzen. T3N