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11. Januar 2016 | 11:15 Uhr
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Schnäppchen-Werbung nur bedingt zulässig:

Schnäppchen-Werbung nur bedingt zulässig: Ein Angebot muss für Verbraucher innerhalb einer kurzen Reaktionszeit nutzbar sein. Der Hinweis auf eine „limitierte Stückzahl“ reicht nicht aus, so das Oberlandesgericht Koblenz. Legal Tribune Online

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