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23. Mai 2011 | 15:20 Uhr
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Verbraucher müssen Telefon- und E-Mail-Werbung vorher zusti

Verbraucher müssen Telefon- und E-Mail-Werbung vorher zustimmen: Die Einwilligungserklärung darf zudem nicht hinter Gewinnspielen oder anderer Werbung versteckt sein, urteilt der Bundesgerichtshof. e-recht24.de

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