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2. Dezember 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Was bei der Urlaubsplanung 2021 zu beachten ist

Wer darf wann freinehmen? Die Frage wird wegen Corona und der mangelnden Planbarkeit von Reisen komplizierter. Der Arbeitgeber darf laut Gesetz nicht verlangen, Urlaub auf das Jahr zu verteilen. Jeder Antrag muss geprüft werden. Er kann aber eine Genehmigung verweigern, wenn "dringende betriebliche Belange" vorliegen. "Dringend heißt aber mehr als für den Arbeitgeber praktischer oder günstiger", sagt Juristin Martina Benecke. Augsburger Allgemeine

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