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13. Juli 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

"Webinar" ist ein markenrechtlich geschützter Begriff

Das Wort Webinar ist seit dem Sommer 2003 als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und offenbar gab es jetzt die erste Abmahnung wegen dessen vermeintlich nicht rechtmäßiger Verwendung. Markeninhaber ist Mark Keller aus Kuala Lumpur in Malaysia. Schutz genießt eine Marke, wenn sie vom Inhaber genutzt wird. Ob das geschehen ist, ist unklar. T3N

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