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10. Januar 2019 | 09:00 Uhr
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Mailen

Wenn Kollegen unter die Gürtellinie gehen

Beleidigungen können erhebliche Folgen bis zur Kündigung haben. Denn unter anderem stören sie den Betriebsfrieden. Daher ist der Arbeitgeber hier besonders in der Pflicht, seine Mitarbeiter, in diesem Fall den Beleidigten, zu schützen. Auf jeden Fall sollten sich Betroffene gegen Beleidigungen wehren, damit der unangenehme Kollege nicht so weitermachen kann. Karrierebibel

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