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22. März 2018 | 09:00 Uhr
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Wenn man wegen Streiks nicht arbeiten kann

Jeder Arbeitnehmer hat dafür zu sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit kommt, auch bei Streik, Stau und Sturm. Eine Abmahnung droht ihm nicht, weil er die Verspätung nicht verursacht hat. Für die Ausfallzeit muss der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Bei Streik in Kitas dürfen Eltern als Arbeitnehmer zu Hause bleiben. Dauert er länger sollten sie sich um eine Ersatzbetreuung kümmern. Spiegel

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