Das Landgericht Berlin II hat Dertour im Streit mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) Recht gegeben. Der Fonds darf Entgelte nicht auf Umsätze aus Reisen stützen, die vor dem Start des DRSF gebucht und bereits anderweitig abgesichert waren. Damit hat Dertour grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen in Höhe von 1,27 Millionen Euro. Die Entscheidung gilt als Signal für andere Veranstalter. FVW (Abo)