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30. September 2019 | 07:00 Uhr
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Ich glaub, ich werd zum Elch

Ein Jäger, dem es in Weißrussland nicht gelungen war, bei einer Reise einen Elch abzuschießen, verklagte den Veranstalter auf Schadenersatz. Der argumentierte, der Kunde habe seine Abschusschance erhalten und bekam vom Amtsgericht Mönchengladbach Recht. Der Möchtegern-Elchkiller hatte schlichtweg schlecht getroffen.

Elch

Elche, die größte lebende Hirschart, werden unter anderem in Schweden, Norwegen, Russland, den USA und Kanada gejagt

Der Mann hatte für 3.800 Euro eine Jagdreise nach Sklov gebucht, bei der eine "Abschussvorauszahlung" in Höhe von 1.500 Euro für einen Elch mit einem Trophäengewicht von sechs Kilogramm im Preis enthalten war. Diesen Betrag fordert er von dem Mönchengladbacher Jagdreiseveranstalter zurück und argumentierte, er habe "keine Gelegenheit gehabt, einen Elch zu beschießen".

Zwar habe er auf ein Tier mit einem geringeren niedrigerem Trophäengewicht geschossen, es aber nicht getroffen, erklärte er vor Gericht. Zudem sei das Tier krank gewesen, und er habe erst auf Anweisung des Jagdführers darauf gezielt. Der Reiseveranstalter hatte erklärt, der Kläger habe den Elch durchaus getroffen. Das Tier sei kurz danach von einem Treiber angeschossen gefunden worden und dann verendet. Die Trophäe wurde ihm zugeschickt. Er nahm sie aber nicht an, weil es nicht "seine" sei.

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