EU stellt spanisches Ferienwohungsregister in Frage
Das spanische Register für Ferienwohnungen gerät in Konflikt mit der EU. Die EU-Kommission kritisiert die parallelen Register von Staat und Regionen und fordert deren Abschaffung bis zum 20. Mai 2026. Andernfalls drohen Spanien Sanktionen und Haftungsansprüche.
iStock/Poike
Das Ferienwohnungsregister Spaniens steht offenbar auf der Kippe
Das von der spanischen Regierung eingeführte einheitliche Register für Ferienwohnungen stehe auf der Kippe, berichtet das spanische Fachportal Preferente. Die EU-Kommission stelle zwar nicht die Regulierung von Kurzzeitvermietungen an sich infrage, wohl aber deren Ausgestaltung. Konkret beanstandet sie die Doppelstruktur aus regionalen Registern und einem zusätzlichen nationalen Verzeichnis.
Nach Auffassung der EU darf eine Ferienwohnung nicht mehr als einem verpflichtenden Registrierungsverfahren unterliegen – unabhängig davon, ob dieses auf regionaler oder staatlicher Ebene angesiedelt ist. In einer Entscheidung im Zusammenhang mit der dem Gesetz für nachhaltigen Tourismus in Andalusien untersage Brüssel ausdrücklich diese Doppelregistrierung, heißt es weiter. Zugleich setze die EU Spanien eine Frist: Bis zum 20. Mai 2026 müsse die Parallelstruktur abgeschafft sein.
Das nationale Register hatte bereits spürbare Folgen. Zehntausende Wohnungen, die als illegal oder nicht regelkonform eingestuft wurden, verschwanden vom Markt für Ferienvermietungen.
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