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14. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Google darf Polizei den Zugriff auf Gmail verweigern

Solche Web-Services seien nach EU-Recht keine Dienste der Telekommunikation. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen Gmail und Co. keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen – etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten. Die Bundesnetzagentur fordert dies bereits seit 2012. Tagesschau

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