Anspruch auf Erstattung bei Beherbergungsverbot
10. März 2024, 12:15 Uhr
Hotels müssen Gästen die Zimmerkosten zurückerstatten, wenn sie wegen eines corona-bedingten Beherbergungsverbots nicht anreisen konnten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Die Erstattungspflicht gilt selbst dann, wenn Kunden einen nicht stornierbaren Tarif gebucht hatten.
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