Verbraucherschützer raten zum Umtausch älterer Gutscheine
22. Juli 2020, 16:56 Uhr
Pauschalreisekunden, die für ihre abgesagte Reise vor der jüngsten Gesetzesänderung einen Gutschein erhalten haben, sollten den Veranstalter auffordern, den Gutschein entsprechend des neuen Gesetzes anzupassen oder umzutauschen, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der DRV hält den Umtausch dagegen für überflüssig.
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