Airport Frankfurt verschärft Maßnahmen gegen Drohnen
Der Flughafen Frankfurt und die Behörden reagieren mit strikten Maßnahmen auf die jüngsten Drohnensichtungen im Sicherheitsbereich. Nachdem es am Flughafen Frankfurt am Montagnachmittag dazu gekommen war, mussten vier Flugzeuge umgeleitet werden. In diesem Jahr seien bereits drei Piloten ermittelt worden, teilt der Airport mit.
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Drohnen in Airport-Nähe können den Flugbetrieb empfindlich stören
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Der Flughafen Frankfurt will Störungen durch Drohnenflüge im Sicherheitsbereich konsequent verhindern. Fraport und die zuständigen Polizeibehörden setzen laut einer Mitteilung auf personelle, organisatorische und technische Maßnahmen, um unbemannte Fluggeräte frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Ziel sei es, Auswirkungen auf den Flugbetrieb so gering wie möglich zu halten.
Sicherheitsrelevante Eingriffe
Dringen Drohnen in den Sicherheitsbereich ein, entscheidet die Deutsche Flugsicherung in Abstimmung mit den Behörden, ob Starts und Landungen eingeschränkt oder eingestellt werden. Solche Vorfälle stellten nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, sondern könnten auch hohe wirtschaftliche Schäden verursachen, erklärt der Flughafenbetreiber.
Die Flugverbotszone sei in der Luftverkehrsordnung klar definiert: Innerhalb eines Kilometers um den Flughafen sei der Betrieb von Drohnen verboten. In den Verlängerungen der Start- und Landebahnen reiche die Verbotszone bis zu fünf Kilometer.
Ermittlungen gegen Piloten
"Drei Drohnenpiloten hat die Polizei in diesem Jahr bereits gefasst und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", sagt Guido Zemp von der Unternehmenssicherheit der Fraport AG. Zivilrechtliche Schritte würden ebenfalls geprüft. Der gefährliche Eingriff in den Luftverkehr sei nach Strafgesetzbuch eine Straftat, die mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden könne.
Wer eine Drohne in der Verbotszone entdecke, solle dies umgehend dem Security-Notruf von Fraport oder der Polizei melden, heißt es weiter. Eine genaue Beschreibung des Sichtungsorts, des Erscheinungsbilds und – falls möglich – die Beobachtung des Piloten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte erleichtere die Arbeit der Behörden.
Christian Schmicke