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10. Mai 2023 | 12:39 Uhr
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BGH urteilt zu Entschädigung bei Teilflügen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Flugreisende, die mehrere Teilflüge in einer Buchung kombiniert haben, bei großer Verspätung auch einen Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung haben. Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof zugunsten der Flugreisenden entschieden.

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Wenn Flugreisenden eine einzige Buchungsbestätigung mit einem Gesamtpreis und einheitlicher Buchungsnummer ausgestellt wird, dürfen sie davon ausgehen, dass sie einen Entschädigungsanspruch gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft haben, stellte der BGH in seinem Urteil klar. 2021 hatte der BGH das Verfahren in demselben Fall noch ausgesetzt und mit einer Reihe von Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen.

In dem konkreten Fall hatte eine Flugreisende ihre Reise über ein Reisebüro gebucht – sie wollte von Stuttgart nach Kansas City fliegen. Das Reisebüro buchte der Frau mehrere Teilflüge und stellte eine einheitliche Buchungsnummer für die gesamte Strecke aus. Sie flog von Stuttgart nach Zürich mit Swiss, von dort weiter nach Philadelphia und dann nach Kansas City. Die beiden letzten Teilflüge führte American Airlines durch. Da der Flug von Philadelphia nach Kansas verspätet startete, erreichte die Passagierin ihr Ziel mit einer Verspätung von 4 Stunden und 22 Minuten. Aufgrund der Entfernung verlangte die Frau 600 Euro Entschädigung von American Airlines, doch der Carrier verweigerte die Zahlung.

Daraufhin beauftragte die Frau den Rechtsdienstleister Flightright mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sowohl die erste als auch die zweite Instanz wiesen den Anspruch der Frau auf Entschädigung ab, weshalb Flightright in die Revision ging. Der BGH legte dem EuGH die Frage vor, ob eine einheitliche Buchung vorliege, wenn das Reisebüro mehrere Anschlussflüge unterschiedlicher Airlines unter einem einheitlichen Preis und einer Nummer zusammenfügt. Dieser EuGH bejahte die Frage und auch der BGH entschied nun zugunsten der Flugreisenden.

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