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25. Januar 2024 | 18:22 Uhr
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Branche zieht bei EU-Richtlinie ein bisschen an einem Strang

Diese Woche lud das Bundesjustizministerium die Verbände der Tourismuswirtschaft zu einer Erörterung der Novelle der Pauschalreise-Richtlinie nach Berlin ein. Die Sorge um überbordende Bürokratie und höhere Kosten und Auflagen für Pauschalreisen bleibt verbandsübergreifend groß. Allerdings herrscht auch branchenintern nicht in allen Fragen Konsens.

Europa Flagge

Die Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie sorgt weiter für Gesprächsstoff

Neben dem Justizministerium war auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Veranstaltung vertreten. In einem Punkt scheinen sich die beteiligten Vertreter der Branche einig zu sein: Ein großer Teil der zusätzlichen Auflagen, die die Kommission in ihrem Entwurf präsentiert hat, wird zu mehr Bürokratie, Aufwand und Kosten führen. Dies verteuere insbesondere Pauschalreisen, bei denen bereits heute der stärkste Schutz der Verbraucher gewährleistet sei – und mache sie damit unattraktiver, so die Befürchtung.

Die Knackpunkte

Ein Punkt bleibt dabei die Deckelung der Anzahlungshöhe auf 25 Prozent; wenngleich der Entwurf der EU-Kommission dabei in begründeten Fällen – also bei einem hohen Anteil zwangsläufig fälliger Vorleistungen – Ausnahmen dafür vorsieht. Kontroverser sind die Auffassungen im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Pauschalreisen, verbundenen Leistungen und Einzelleistungen. 

So sieht etwa der DRV Online-Mittler durch die geplante Novelle im Vorteil, weil diese oft mehrere Leistungen nacheinander anböten und sich so aus den Verpflichtungen der Pauschalreiserichtlinie herausmogelten. Der Chef des Online-Reiseverbands VIR, Michael Buller, sieht das naturgemäß anders. Er legt Wert darauf, dass für alle Akteure im Markt dieselben Regeln gelten. Eine mögliche Abschaffung der bestehenden Regelung für verbundene Reiseleistungen wird verbandsübergreifend kritisiert.

Einzelleistungen einbeziehen?

Der Reisebüroverband VUSR fordert indes weiter eine weitgehende Absicherung von Einzelleistungen, also etwa Buchungen von Flug und Hotel. Die Nicht-Absicherung der Einzelleistungen, etwa gegen die Insolvenz des Anbieters, verzerre den Wettbewerb und lasse Hintertüren offen, um hohe Verbraucherstandards zu umgehen, sagt Verbandschefin Marija Linnhoff und fügt hinzu: "Wir brauchen Wettbewerbsgleichheit, und zwar in der Richtlinie festgelegt."

Im Gespräch mit Reise vor9 kritisiert Linnhoff zudem, dass bei der Anhörung im Bundesjustizministerium kein deutscher Reiseveranstalter mit am Tisch gesessen und direkt aus Unternehmenssicht berichtet habe, dafür aber sehr wohl Vertreter von großen Online-Plattformen wie Expedia. Dafür erhielt sie auf der Plattform Linkedin ausdrücklich Applaus von TUI-Chef Sebastian Ebel. Der schrieb zu dem Statement auf der Plattform Linkedin: "Da haben Sie recht, Frau Linnhoff! Vielen Dank für klare Aussage."

Christian Schmicke

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