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20. Mai 2020 | 16:11 Uhr
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Bund lässt Zwangsgutscheine für Reisen endgültig platzen

Es hatte sich lange abgezeichnet: Kunden von Veranstaltern haben bei abgesagten Reisen die Wahl zwischen Gutschein und Rückerstattung. Immerhin will die Bundesregierung aber den Wert der Gutscheine in voller Höhe durch eine ergänzende staatliche Absicherung garantieren. Laut DRV geht es um sechs Milliarden Euro.

Gutschein Flugzeug Abendhimmel Foto iStock Stadtratte.jpg

Reiseveranstalter können Gutscheine anbieten, Kunden müssen sie aber nicht annehmen

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Die Bundesregierung ruderte gegenüber ihrem ursprünglichen Plan zurück, die Annahme von Gutscheinen für die Kunden im Zuge der Reiseabsagen wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verpflichtend zu machen. Sie war dabei in der EU-Kommission auf Granit gestoßen, die betonte, dass eine Verpflichtung der Kunden, auf Rückerstattungen zu verzichten, nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Ländern, die bereits im Alleingang eine Gutscheinlösung beschlossen hatten, waren zudem Sanktionen seitens der EU angedroht worden.

Veranstalter müssen Reisepreis auf Wunsch auszahlen

Der Kabinettsbeschluss sieht nun vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden für vor dem 8. März 2020 gebuchte Reisen, die infolge der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden, anstelle der unverzüglichen Erstattung ihrer Vorauszahlungen Gutscheine im Wert des jeweils gezahlten Reisepreises anbieten können. Damit beschloss die Regierung eine Möglichkeit, die eigentlich nie in Frage gestanden hatte. Der entscheidende Punkt ist indes, dass "Reisende, die den Gutschein ablehnen, ihren sofortigen Erstattungsanspruch behalten".

Ansprüche summieren sich auf sechs Milliarden Euro

Genau dies hatten Verbraucherschützer und die EU-Kommission vehement gefordert. Ebenso vehement war die Rückzahlungspflicht von vielen Veranstaltern und den meisten Verbänden abgelehnt worden. Laut DRV beläuft sich die Summe der ausstehenden Ansprüche von Kunden auf sechs Milliarden Euro. "Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Großteil ihrer Kunden Geld rückerstatten – Geld, das schlicht nicht vorhanden ist", kritisiert DRV-Präsident Norbert Fiebig. Zudem zögen die Rückerstattungen "auch den Reisebüros den Boden unter den Füßen weg". Sie müssen bereits eingestrichene Provisionen zurückzahlen.

Bund bürgt für Gutscheine der Veranstalter

Die Bundesregierung will den Wert der Gutscheine neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung zusätzlich in voller Höhe durch eine ergänzende staatliche Absicherung garantieren. Das solle die Gutscheine für Kunden attraktiv machen, heißt es. Sie stünden so "regelmäßig besser da". Für den Fall, dass viele Reisende einen sofortigen Erstattungsanspruchs geltend machten, lösten sie damit "eventuell eine Insolvenz aus". Ihr Anspruch auf Erstattung wäre dann unter Umständen nur zum Teil gesichert. Dieses Problem werde durch die staatliche Absicherung gelöst.

Hilfsprogramme "zeitnah" für Reisebranche anpassen

Die Bundesregierung plane zudem, "zeitnah die bestehenden Hilfsprogramme für die deutsche Wirtschaft für spezifische Unterstützungsmaßnahmen für die Pauschalreisebranche anzupassen", heißt es zudem. Wie diese Hilfsprogramme aussehen sollen, bleibt unterdessen unklar. Der Tourismusbeauftragte der Regierung, Thomas Bareiß, hatte sich zuletzt in der ARD-Sendung "Hart aber fair" ausweichend zu der Thematik geäußert. Er erklärte zwar, dass branchenübergreifend weitere Hilfen für Unternehmen geplant seien, ließ aber offen, ob es einen schnellen Rettungsschirm für die Reisebranche geben werde. Diesen hatten unter anderem die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Tourismusausschuss des Bundestages gefordert.

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