Bund plant Absicherungsfonds für Pauschalreisen
Der Fonds, in den jeder Veranstalter von Pauschalreisen einzahlen müsse, solle im Fall von Pleiten sowohl für den Rücktransport gestrandeter Urlauber als auch für die Rückerstattung von Anzahlungen aufkommen, heißt es in einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums.
Laut dem Papier, das dem "Tagesspiegel" vorliegt, soll der Fonds von der Reisebranche finanziert werden. Die Beteiligung daran werde künftig Voraussetzung dafür sein, um weiterhin Pauschalreisen anbieten zu dürfen. Das Kabinett plane, die Eckpunkte an diesem Mittwoch zu verabschieden.
Mit dem geplanten Fonds will die Bundesregierung die Konsequenz aus der bislang unzureichenden Absicherung von Kundengeldern im Falle von Veranstalterpleiten ziehen. Diese ist derzeit bei 110 Millionen Euro gedeckelt, was bereits im Fall der Insolvenz von Thomas Cook dazu führte, dass nur ein kleiner Teil der Kundengelder abgesichert war. Für den nicht abgesicherten Betrag stand damals der Bund gerade. Die Pauschalreiserichtlinie der EU schreibt vor, dass Kundengelder vollständig abgesichert sein müssen.
Wie der "Tagesspiegel" weiter berichtet, habe der Deutsche Reiseverband (DRV) das Eckpunkte-Papier grundsätzlich begrüßt. Präsident Norbert Fiebig habe aber gewarnt, dass der stark mittelständisch geprägte Markt der Reiseveranstalter überfordert werden könnte. Nötig sei deshalb "ein maßvoller Übergang vom alten ins neue System".