Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die Klarstellungen bei der Definition von Pauschalreisen und Einzelleistungen. "Das ist ein wichtiger Beitrag zu praktikablen und verlässlichen Rahmenbedingungen im europäischen Reiserecht", sagt Verbandspräsident Albin Loidl. Positiv sei zudem, dass die Kriterien für das Vorliegen außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände präzisiert wurden. Dies schaffe Rechtssicherheit für Unternehmen und Transparenz für Verbraucher.
Mit der Entscheidung des Rates wird das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen. Die Richtlinie wird nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt dann 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 28 Monate Zeit, um sie umzusetzen. Zusätzlich wurde eine sechsmonatige Übergangsfrist eingeräumt. Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich ab 2029.