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11. Dezember 2013 | 19:05 Uhr
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Bundesgerichtshof schreibt Veranstaltern feste Flugzeiten

Bundesgerichtshof schreibt Veranstaltern feste Flugzeiten vor: In einem Urteil gegen die TUI erklärt der BGH die Klauseln für unwirksam, nach denen bei der Buchung lediglich eine "voraussichtliche Flugzeit" genannt wird. TUI meint, die Verbraucherschützer hätten mit ihrer Klage den Urlaubern einen Bärendienst erwiesen, denn nun entstünden allen Anbietern höhere Kosten, die sich in den Preisen niederschlagen müssten. spiegel.de, tagesschau.de

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