Bundestag ebnet Weg zur digitalen Fluggastabfertigung
Der Bundestag hat am Freitag den rechtlichen Rahmen für digitale Fluggastabfertigung beschlossen. Flughäfen und Fluggesellschaften dürfen künftig bestimmte Daten aus Reisepässen und Personalausweisen für Check-ins nutzen. Passagiere können dann per Gesichtserkennung durch Check-in, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding gehen. Die Teilnahme bleibt freiwillig.
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Airports und Airlines dürfen bald Daten aus Pässen und Personalausweisen für die digitale Abfertigung nutzen
Fluggesellschaften und Flughäfen dürfen künftig bestimmte Daten aus dem Chip von Reisepässen und Personalausweisen auslesen. Die Datenübernahme kann per App oder an Selbstbedienungsautomaten erfolgen. Danach wird am Flughafen ein Foto erstellt, das die Identifikation an weiteren Stationen ermöglicht.
Passagiere müssen dann ihre Dokumente nicht an jedem Schritt erneut vorzeigen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sie durch Check-in, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding begleiten. Grenzkontrollen sind davon ausgenommen. Sie bleiben Aufgabe der Bundespolizei.
Daten müssen schnell gelöscht werden
Das Gesetz schreibt vor, dass die Daten spätestens drei Stunden nach dem Abflug gelöscht werden. Zudem verlangt es eine sparsame und sichere Datenverarbeitung. Die Teilnahme an dem Verfahren ist ausdrücklich freiwillig.
Wer die digitale Abfertigung nicht nutzen will, kann weiter den klassischen Weg wählen. Der Schalter bleibt bestehen. Teilnahmeberechtigt sind EU-Bürger sowie Menschen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
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