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8. August 2019 | 07:00 Uhr
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Business Traveller sind oft ohne A1-Bescheinigung unterwegs

Fast die Hälfte der Geschäftsreisenden, die innerhalb der EU unterwegs sind, führt die erforderliche Bescheinigung nicht mit sich. Das ergab eine Umfrage des Geschäftsreisedienstleisters Airplus. Die Bescheinigung ist als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland vorgeschrieben.

Gerade einmal jeder vierte Geschäftsreisende (27 Prozent) in Europa denkt bei einer Reise ins europäische Ausland immer an die eigentlich erforderliche A1-Bescheinigung. Knapp ein Viertel der Reisenden gab an, die Bescheinigung immerhin manchmal dabei zu haben. 44 Prozent erklärten, dass sie diese Pflicht gar nicht kennen. Vier Prozent aller Reisenden halten sich trotz Kenntnis nicht daran.

Die A1-Bescheinigung ist als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland vorgeschrieben und soll Sozialdumping verhindern. Ohne den Nachweis müsste der Angestellte in die Kassen seines Ziellandes einzahlen. Im Fall von Kontrollen, deren Intensivierung die EU angekündigt hatte, drohen reisenden, die die Bescheinigung nicht mitführen, Bußgelder.

Hoher Aufwand für Unternehmen

Von Unternehmen und Geschäftsreisedienstleistern wird in diesem Zusammenhang vor allem kritisiert, dass die derzeitige Praxis sehr umständlich sei. "Der Aufwand für die Unternehmen ist enorm. Das trifft sowohl den Geschäftsreisenden selbst, der einen solchen Antrag jeweils vor der Reise stellen muss, als auch das gesamte Handling in den Unternehmen, die den elektronischen Antragsprozess bei der Krankenkasse entsprechend sicherstellen müssen", sagt Birgit Hölzel, Country Manager Deutschland bei Airplus. Die Kosten für einen Antrag lägen bei geschätzt rund 70 Euro – pro Reise und Reisendem.

Immerhin gebe es in der Europäischen Union Bestrebungen, diese Nachweispflicht für Dienstreisen im Zuge einer Überarbeitung der Regeln wieder abzuschaffen, weiß Hölzel. Doch die bereits von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Einigung sei im Frühjahr am Europäischen Rat gescheitert. "Nach der Europawahl Ende Mai und der nun erfolgten Konstituierung der EU-Institutionen Kommission, Parlament und Rat kann eine Neuregelung nun schnellstmöglich wieder in Angriff genommen werden", hofft die Geschäftsreisre-Expertin. "Bis dahin sollten Geschäftsreisende aber die A1-Bescheinigung bereithalten, um Bußgelder und Nachzahlungen zu vermeiden", rät sie.

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