EU warnt Airlines vor nachträglichen Kerosinzuschlägen
Die EU-Kommission warnt vor möglichen Missbräuchen durch Airlines, die wegen gestiegener Kerosinpreise nachträgliche Zuschläge auf Flugtickets erheben. Nach Auffassung der Behörde gibt es keine Rechtfertigung dafür, auf bereits gekaufte Tickets einen zusätzlichen Betrag für Treibstoff aufzuschlagen.
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Ticketpreise dürfen nach Auffassung der EU zwar schwanken, aber nicht nachträglich erhöht werden
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Ein Sprecher der EU-Kommission sagte der spanischen Nachrichtenagentur EFE, eine solche Praxis könne Probleme im Rahmen der EU-Richtlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken oder missbräuchlichen Vertragsklauseln verursachen. Grundlage ist die europäische Verordnung über Luftverkehrsdienste.
Endpreis muss beim Kauf feststehen
Nach dieser Regelung müssen Verkäufer von Flugtickets immer den Endpreis ausweisen, den ein Passagier zum Zeitpunkt des Kaufs zahlen muss. Darin enthalten sein müssen alle Steuern, Gebühren und Aufschläge, die unvermeidbar und vorhersehbar sind.
Genau darauf stützt die Kommission ihre Warnung. Der Anstieg der Treibstoffpreise sei inzwischen seit mehreren Wochen vollständig vorhersehbar gewesen. Deshalb könnten Fluggesellschaften ihre veröffentlichten Tarife an die Entwicklung anpassen, ohne nachträglich zusätzliche Zuschläge zu verlangen.
Volotea mit neuem Modell im Fokus
Konkret verweist die Nachrichtenagentur auf die spanische Fluggesellschaft Volotea. Die Airline hat wegen des Kriegs im Nahen Osten und der Folgen für den Kerosinpreis eine neue Preisregel für alle Tickets eingeführt, die seit dem 16. März gekauft wurden. Sieben Tage vor Abflug überprüft die Airline demnach die Marktpreise für Treibstoff und kann je nach Entwicklung einen Zuschlag von bis zu 14 Euro erheben. Sinkt der Kerosinpreis, will Volotea den Kunden im Gegenzug bis zu 14 Euro erstatten.
Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen bei bereits gekauften Tickets für nicht gerechtfertigt. Sie betont zugleich, dass viele europäische Fluggesellschaften über Hedging gegen die Schwankungen beim Kerosinpreis abgesichert seien und deshalb gar nicht dem vollen Preisanstieg ausgesetzt seien. Brüssel macht damit deutlich, dass höhere Treibstoffkosten zwar in die Tarifgestaltung einfließen können. Nachträgliche Zuschläge auf bereits gebuchte Flüge sieht die Kommission aber kritisch.
Christian Schmicke
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