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29. November 2019 | 07:00 Uhr
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DRV kritisiert EU-Sammelklagenentscheidung

Der vom EU-Wettbewerbsrat am Donnerstag abgesegnete Vorschlag zur Einführung einer Verbandsklage im Verbraucherschutz sieht unter anderem vor, dass Verbände europaweit Klagen gegen Unternehmen erheben können. Der Branchenverband warnt, dass daraus ein Geschäftsfeld für unseriöse Organisationen entstehen könnte.

Europa-Flagge

Der DRV ist besorgt wegen des Sammelklagenentwurfs der EU

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Wichtige Anliegen der Reisewirtschaft seien nicht berücksichtigt worden bemängelt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Sollte das Rechtsinstrument in dieser Fassung eingeführt werden, drohten "Verwerfungen für die betroffenen Unternehmen". Unter anderem fehlten für die zu Klagen befugten Verbände strenge Kriterien, wie der Nachweis der Seriosität und die Freiheit von Interessenkonflikten. Mit Sorge betrachte der DRV auch, dass sich Verbraucher mit ihren Ansprüchen laufenden Verfahren anschließen können. Dadurch könnten Sammelklagen für Unternehmer "zum unkalkulierbaren Kostenrisiko" werden.

"Ausreichender Schutz" für Unternehmen gefordert 

Fiebig forderte das Europäische Parlament und den Ministerrat auf, "bei den anstehenden Trilog-Verhandlungen für einen ausreichenden Schutz von Unternehmen zu sorgen". Verbraucherschutz sei wichtig, sagte er, aber: "Bei einem so weitgehenden Instrument einer Sammelklage, bei der für eine Vielzahl von Verbrauchern Schadenersatz eingeklagt werden kann, wünschen wir uns strengere Klagevoraussetzungen." Unternehmen der Reisewirtschaft könnten erhebliche Schäden erleiden – um so mehr, wenn wie in der Vergangenheit unberechtigte Ansprüche massenweise erhoben würden, sagte der DRV-Chef. Deutschland habe zudem mit der Musterfeststellungsklage bereits ein Rechtsinstrument, das den Interessen der Verbraucher ausreichend Rechnung trage.

Entscheidung könnte bis zum Sommmer fallen

Die Europäische Kommission hatte im April 2018 einen Vorschlag zur Einführung einer Europäischen Sammelklage vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, dass Verbraucherorganisationen Schadenersatz für eine unbestimmte Zahl von Verbrauchern geltend machen können. Das Europäische Parlament hatte im Frühjahr 2019 seine Position verabschiedet und dabei strengere Anforderungen für die Sammelklage gefordert. Mit der heutigen Entscheidung des EU-Ministerrats ist der Weg für den Beginn eines Trilogs eröffnet, also der Abstimmung zwischen Europäischem Parlament und EU-Ministerrat, die noch unter der kroatischen Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2020 abgeschlossen werden könnte.

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