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8. Dezember 2022 | 11:46 Uhr
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ECTAA fordert Kundengeldabsicherung für Airlines

In einem offenen Brief fordern der europäische Reiseveranstalter- und Reisebüroverband ECTAA, der Verband der IT-Dienstleister EU Travel Tech und einige Verbraucherschutz-Organisationen die EU-Kommission auf, in ihre Initiative für einen besseren Schutz der Fluggäste und ihrer Rechte eine verpflichtende Kundengeldabsicherung für Fluggesellschaften aufzunehmen.

Insolvenz

Anders als für Reiseveranstalter ist Kundengeldabsicherung für Airlines nicht verpflichtend

Forderungen nach einem wirksamen Schutz der Kunden bei Airline-Pleiten gibt es schon lange. Auch von hiesigen Verbraucherschützern und Vertretern der Touristik wurden sie bereits vor der Corona-Pandemie formuliert. Allerdings konnte sich etwa der DRV nie entschließen, entsprechende Mechanismen notfalls auch im nationalen Alleingang einzufordern. Die Verbandsspitze verwies dabei auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen im Fall einer nationalen Regelung.

Nun wird der Druck auf europäischer Ebene stärker. Wie bei anderen Anbietern sollte es auch den Fluggesellschaften obliegen, die aus ihrer eigenen Tätigkeit resultierenden Risiken zu decken, heißt es in dem ECTAA-Papier. Weder die Verbraucher noch die Steuerzahler oder die Anbieter von Pauschalgarantien dürften für das schlechte Management von Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden.

87 Pleiten in neun Jahren

Das plötzliche Verschwinden von Fluggesellschaften sei kein seltenes Phänomen und habe sich in den letzten Jahren sogar vervielfacht. Laut einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 gingen zwischen 2011 und 2019 ganze 87 Fluggesellschaften in Konkurs, wovon 5,6 Millionen Verbraucher betroffen waren. Durch die Covid-19-Krise seien die Finanzen der Fluggesellschaften zusätzlich unter Druck geraten, heißt es weiter. Es sei daher "nicht verwunderlich, dass Analysten in den derzeitigen unsicheren Zeiten in Europa immer noch über Insolvenzen von Fluggesellschaften oder ernsthafte Liquiditätsprobleme besorgt sind".

Absicherung nach Vorbild der Pauschalreisen

Ein wirksamer Schutz aller von der Insolvenz einer Fluggesellschaft betroffenen Akteure sei nur durch die Einführung eines obligatorischen Insolvenzschutzmechanismus im Flugverkehrssektor zu erreichen, betonen die Verfasser. Andere in Betracht gezogene Maßnahmen wie die Ermutigung der Verbraucher zum Abschluss einer Reiseversicherung oder die Ernennung spezieller nationaler Behörden, die sich mit Rückführungen befassen, um die durch Insolvenzen von Fluggesellschaften verursachten Störungen und finanziellen Verluste zu beheben, wären "weder für die Verbraucher noch für die Mitgliedstaaten oder die Steuerzahler fair".

 "Reisebüros und Reiseveranstalter setzen sich seit langem für die Einführung von Insolvenzschutzverpflichtungen für Fluggesellschaften ein, die den bestehenden Verpflichtungen in der Richtlinie über Pauschalreisen entsprechen. Die Pauschalreiserichtlinie kann als Inspirationsquelle dienen, da sich die Kommission am Beispiel des seit Jahren in Dänemark eingerichteten Garantiefonds orientieren kann", erklärt ECTAA-Generalsekretär Eric Drésin.

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