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28. Oktober 2019 | 07:00 Uhr
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EU-Parlament fordert Pleiteschutz für Fluggesellschaften

Angesichts von 32 Airline-Pleiten in der EU seit 2017 fordert das Europäische Parlament für Fluggesellschaften eine ähnliche Insolvenzabsicherung wie bei Reiseveranstaltern. Auch Pauschalreisende sollen nach der Resolution besser geschützt werden, die die Abgeordneten vergangene Woche verabschiedet haben.

Germania_Airbus Anflug Berlin_Foto Germania Karsten Kießling

Nach 32 Airline-Pleiten in zwei Jahren fordert das EU-Parlament einen Insolvenzschutz auch für Flugpassagiere

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Das EU-Parlament betont in seiner Entschließung vom 24. Oktober, dass „Fluggäste, die eine eigenständige Leistung wie einen einzelnen Flug gebucht haben, den gleichen Schutz genießen sollten wie Fluggäste, die eine Pauschalreise gebucht haben“. Dazu gehöre auch der Schutz der Fluggäste bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz einer Airline. Zum Beispiel, „indem Luftfahrtunternehmen Garantiefonds einrichten oder Versicherungsverträge abschließen, durch die Unterstützungsleistungen, Rückerstattungen, Ausgleichsleistungen und Umbuchungen sichergestellt werden“.

Zudem betont das EU-Parlament, dass eine bessere Überwachung der Finanzlage von Fluggesellschaften durch die nationalen Aufsichtsbehörden notwendig sei. Damit solle künftig verhindert werden, dass „europäische Fluggäste Opfer solcher Ausfälle werden, da seit Anfang 2017 32 Luftfahrtunternehmen in Insolvenz gegangen sind“.

Verkehr, Beherbergung und Tourismus gleich behandeln

Aktueller Auslöser für die Resolution war allerdings keine Airline-Insolvenz, sondern die Thomas-Cook-Pleite. Hier zeigen sich die EU-Parlamentarier „sehr besorgt über die 600 000 Menschen, die weit weg von zu Hause festsaßen und von denen viele an ihrem Zielort keinerlei Angebot für eine alternative Rückreise vorfanden“. Das habe „eine enorme Rechtsunsicherheit in der Branche und einen erheblichen Mangel an Schutz für die Verbraucher zu Tage treten“ lassen.

Da Thomas Cook in mehreren Segmenten tätig war und die negativen Folgen überall zu spüren waren, fordert das EU-Parlament zudem „eine Harmonisierung höchster Verbraucherrechtsstandards in der Verkehrs-, Beherbergungs- und Tourismusbranche“.

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