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11. September 2019 | 07:00 Uhr
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Europäischer Branchenverband fordert Airline-Insolvenzschutz

Der Europäische Reisebüro- und Veranstalterverband Ectaa will nach der Pleite der französischen Aigle Azur Druck machen, um eine Absicherung der Gelder von Kunden und Partnern bei Pleiten von Fluggesellschaften zu erreichen. Weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene habe der Gesetzgeber genug getan, um Kunden zu schützen, klagt er.

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Die Pleite der zweitgrößten französischen Fluglinie Aigle Azur, durch die mehr als 13.000 Passagiere gestrandet seien, sei die 36. innerhalb von zwei Jahren, so der Verband. Aigle Azur hatte, wie bereits berichtet, den Flugbetrieb unter Verweis auf die finanzielle Lage, die keine andere Lösung zulasse, am 7. September kurzfristig eingestellt und Kunden aufgefordert, sich neue Tickets für ihren Rückflug zu besorgen.

 Ectaa-Präsident Pawel Niewiadomski wettert: "Es ist nach jeder Airline-Pleite dasselbe. Passagiere stranden im Ausland und müssen sich neue Flugticketes kaufen, ohne eine realistische Chance zu haben, das Geld für ihre ungenutzten Flugscheine zurückzuerhalten. Für Passagiere, die Nur-Flug-Tickets gebucht haben, gibt es derzeit keinen angemessenen Schutz."

Während Reiseveranstalter und Reisebüros ihre Kundengelder kostspielig gegen die eigene Insolvenz absichern müssten, gebe es für Fluggesellschaften keine verpflichtenden Instrumente zum Schutz der Kunden. Obwohl zwei umfangreiche Studien seit dem Jahr 2011 längst belegt hätten, dass die Kundengelder bei Insolvenzen von Fluggesellschaften mittels eines Rücklagenfonds leicht abzusichern seien, habe die EU immer noch keine entsprechende Gesetzgebung eingeleitet. Das sei nicht zuletzt deshalb besorgniserregend, weil allgemein mit einer weiteren Konsolidierung im Airline-Markt gerechnet werde.

Niewiadomski fordert: "Wir brauchen EU-weit einheitliche Wettbewerbsbedingungen, die dafür sorgen, dass die Kunden das Vertrauen darin zurückgewinnen, dass alles getan wird, um sie zurückzuholen und zu entschädigen, wenn eine Fluggesellschaft aufgeben muss."

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