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12. März 2026 | 18:01 Uhr
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Europaparlament stimmt für Pauschalreiserichtlinien-Reform

Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften zum Schutz von Pauschalreisenden verabschiedet. Die überarbeitete Richtlinie präzisiert, wann eine Reise als Pauschalreise gilt, regelt den Umgang mit Gutscheinen und erweitert die Möglichkeiten für kostenfreie Stornierungen.

Europa Flagge

Das Europäische Parlament hat den Vorschlägen zur Reform der Pauschalreiserichtlinie zugestimmt

Das Europäische Parlament hat eine überarbeitete Richtlinie für Pauschalreisen angenommen. 537 Abgeordnete stimmten dafür, zwei dagegen, 24 enthielten sich. Die neuen Vorschriften definieren genauer, wann mehrere Reiseleistungen als Pauschalreise gelten. Entscheidend sei vor allem, wie und wann die einzelnen Leistungen gebucht werden, heißt es in einer Mitteilung.

Bei Online-Buchungen kann eine Pauschalreise entstehen, wenn verknüpfte Buchungssysteme mehrere Dienstleistungen verschiedener Anbieter kombinieren. Voraussetzung soll unter anderem sein, dass der erste Anbieter die personenbezogenen Daten des Reisenden weitergibt und der Vertrag über alle Leistungen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen wird.

Reiseveranstalter müssen außerdem klar darauf hinweisen, wenn zusätzlich gebuchte Leistungen keine Pauschalreise mit der ursprünglich gebuchten Reise bilden.

Neue Regeln für Gutscheine

Die Richtlinie enthält erstmals konkrete Vorgaben für Reisegutscheine. Diese wurden insbesondere während der Corona-Pandemie häufig eingesetzt. Kunden können einen Gutschein ablehnen und stattdessen eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen verlangen. Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein. Wird ein Gutschein nicht oder nur teilweise genutzt, haben Verbraucher Anspruch auf eine Rückzahlung des verbleibenden Betrags. Außerdem dürfen Unternehmen das Angebot an Reiseleistungen für Gutscheininhaber nicht einschränken.

Erweiterte Möglichkeiten für kostenfreie Stornierung

Die neuen Regeln erweitern auch die Möglichkeiten für kostenfreie Stornierungen. Reisende können ihre Pauschalreise ohne Gebühren absagen, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten. In Deutschland ist das bereits Praxis.

Ein Haken aus dem Blickwinkel der Branche: Diese Regel gilt künftig nicht nur für Ereignisse am Reiseziel, sondern auch für außergewöhnliche Situationen am Abfahrtsort, sofern sie die Reise erheblich beeinträchtigen. Ob eine solche Situation vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Offizielle Reisehinweise könnten dabei als Orientierung dienen, heißt es.

Fristen für Beschwerden und Rückerstattungen

Die Richtlinie enthält zudem neue Vorgaben für die Bearbeitung von Beschwerden. Reiseveranstalter müssen innerhalb von sieben Tagen den Eingang einer Beschwerde bestätigen und spätestens nach 60 Tagen eine Antwort geben.

Im Fall einer Insolvenz sollen Kunden ihr Geld aus der Insolvenzgarantie innerhalb von sechs Monaten zurückerhalten. Bei besonders komplexen Verfahren kann sich diese Frist auf neun Monate verlängern. Die bereits geltende Frist von 14 Tagen für Rückerstattungen nach einer Stornierung bleibt bestehen.

Rat muss Richtlinie noch bestätigen

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss noch der Rat der Europäischen Union zustimmen. Anschließend wird der Text im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Mitgliedstaaten erhalten danach 28 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Weitere sechs Monate später sollen die neuen Bestimmungen angewendet werden.

Christian Schmicke

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