Gutachter sehen Haftungsgrenze für Veranstalter kritisch
Die vorgeschriebene Versicherungssumme für Reiseveranstalter wie die deutsche Thomas Cook ist rechtlich problematisch. Zu diesem Schluss kommen Gutachter des Bundestages und kritisieren, dass die Mindestsumme von 110 Millionen Euro trotz Inflation und Wachstum des Reisemarkts seit 1993 nicht angepasst worden sei. Eine automatische Staatshaftung sehen die Experten aber nicht. FAZ