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13. März 2019 | 08:00 Uhr
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Rechtsausschuss diskutiert Airline-Insolvenzschutz

Am heutigen Mittwoch steht im Bundestag eine öffentliche Anhörung durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zum Thema Fluggastschutz bei Airline-Pleiten auf dem Plan. Unter den geladenen Sachverständigen sind unter anderem Vertreter des Luftfahrtverbandes BDL, des Geschäftsreiseverbandes VDR und des Reisebüroverbandes VUSR.

Parlament

Der Rechstausschuss im Bundestag debattiert am Mittwoch über mehr Schutz für Verbraucher bei Airline-Insolvenzen

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In ihrem Antrag fordern Bündnis90/Die Grünen die Bundesregierung auf, eine Insolvenzsicherung für Flugreisende auf nationaler Ebene zu schaffen und sich sich darüber hinaus im Rahmen der Evaluation der europäischen Pauschalreiserichtlinie auf EU-Ebene für eine europäische Regelung der Insolvenzsicherung für Flugreisende einzusetzen, nach der die Insolvenzversicherungspflicht für Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen ausgedehnt wird. Zudem solle der Haftungshöchstbetrag von derzeit 110 Millionen Euro, den ein Kundengeldabsicherer innerhalb eines Geschäftsjahres auszahlen muss, deutlich erhöht werden, um eine realistische Absicherung der Kundengelder zu erreichen.

Die Linke fordert, einen staatlichen Entschädigungsfonds für die Fluggäste einzurichten, die von der Airberlin-Insolvenz betroffen sind und keine Entschädigung in dem Umfang der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisende aus der Insolvenzmasse erhalten. Zudem solle die Insolvenzabsicherungspflicht für Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen erweitert werden, die in Deutschland einen Flug antreten oder beenden.

Die AfD will erreichen, dass „Luftfahrtunternehmen, die berechtigt sind, Flugdienste zu erbringen, sicherzustellen haben, dass für Flüge mit Start oder Ziel in Deutschland, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, dem Fluggast der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens Beförderungsleistungen ausfallen und dem Fluggast notwendige Kosten erstattet werden, die ihm im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens für die eigene Rückbeförderung zum Abflughafen entstehen“.

Zu der Anhörung sind insgesamt acht Sachverständige geladen, darunter der Insolvenzrechtsexperte Markus Fauser, Marion Jungbluth, Leiterin Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband und Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Als weitere Vertreter von Verbänden der Reisebranche sind Inge Pirner aus dem Präsidium des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR), und Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel für den Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) eingeladen.

Da im Zuge der öffentlichen Anhörung ausschließlich Anträge von Oppositionsparteien diskutiert werden, ist eine Umsetzung in Regierungshandeln nicht unmittelbar zu erwarten. Immerhin dürfte der Dialog aber die öffentliche Debatte um das Thema befeuern und damit den Druck auf die große Koalition, in Sachen Insolvenzschutz aktiv zu werden, verstärken.

Christian Schmicke

 

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