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11. November 2020 | 07:00 Uhr
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Reiseveranstalter soll für Vergewaltigung im Hotel haften

Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) schafft neuen Druck für Reiseveranstalter. Sie sollen künftig auch für Straftaten von Hotelangestellten haften. Eine Touristin war in ihrem Resort von einem Mitarbeiter vergewaltigt worden und bekommt nun Schadenersatz vom Reiseveranstalter.

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Geklagt hatte eine Britin, die eine Pauschalreise nach Sri Lanka gebucht hatte, berichtet „Deutschland Today“. Dort war sie von einem Elektriker des Hotels vergewaltigt worden. Zurück aus dem Urlaub forderte die Frau Schadenersatz von ihrem Reiseveranstalter und zog vor Gericht. Interessanterweise entschieden die britischen Richter zunächst nicht selbst, sondern reichten den Fall zum EuGH weiter.

Nun hat der Generalanwalt des EuGH seine Ansicht veröffentlicht. Demnach muss der Reiseveranstalter zahlen. Wenn ein Hotelangestellter Uniform trage und im Dienst sei, müsse grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass er Verpflichtungen aus einem Pauschalreisevertrag erfülle, begründet der Generalanwalt seinen Entschluss. Die EuGH-Richter können auch anders entscheiden, doch in der Regel folgen sie dem Generalanwalt.

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