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21. September 2020 | 15:17 Uhr
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Richter kritisieren Laudamotions Erstattungspolitik

Das Amtsgericht Nürtingen (Az. 47 C 2626/20) hat die Laudamotion zur Rückzahlung eines Flugtickets verurteilt, nachdem die Airline einen Flug annulliert und den Wunsch des Kunden zur Ticketerstattung mit einer Reihe von Argumenten verzögert hatte, für die die Richter nun deutliche Worte fanden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Der Passagier hatte einen Flug von Stuttgart nach Alghero für insgesamt 48,48 Euro gebucht. Die Ryanair-Tochter Laudamotion hatte den Flug ersatzlos gestrichen und bot dem Kunden danach ausschließlich einen Gutschein an, den dieser aber ablehnte. Der Passagier beauftragte daraufhin ein vom Entschädiger EU Flight betriebenes Portal mit der Forderungsdurchsetzung. Dieses forderte die Airline erfolglos zur Zahlung auf und reichte anschließend Klage beim Amtsgericht Nürtingen ein.

Laudamotion versuchte die Ticketerstattung unter anderem mit dem Argument abzuwehren, die Zentrale im vom Corona-Virus geplagten Madrid habe die Rückerstattung nicht schneller durchführen können. Zudem habe man die Rückzahlung wegen des geringen Ticketpreises von 48,48 Euro verweigern dürfen und der Fluggast habe kein Klagerecht gehabt, da man vorgerichtlich seinen Erstattungsanspruch anerkannt habe. Zudem könne man Forderungen aus abgetretenem Recht bei der Rückzahlung "ohnehin" nicht berücksichtigen.

"Offenkundig sehr hoher Aufwand", um Zahlungen zu umgehen

Das Gericht wies die Argumente der Airline per Urteil vom 2. September zurück und nahm zu deren Verhalten eindeutig Stellung: So gehe die Entscheidung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, Rückzahlungen derzeit ausgerechnet aus Madrid zu organisieren, allein auf die interne Organisation zurück. Dabei sei auch nicht ersichtlich, warum es Laudamotion unmöglich gewesen sein sollte, interne Prozesse an Covid-19 anzupassen, zumal die Einschränkungen schon seit Monaten bestanden hätten.

Zudem sei die rechtliche Prüfung eines solchen Anspruches "nicht sonderlich kompliziert", so das Gericht. Ein Gläubiger habe ein gesteigertes Interesse daran, auch kleinere Geldbeträge bei seinem Schuldner geltend zu machen und deren Rückzahlung innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen zeitlichen Fristen zu verlangen. Der Passagier habe der Airline seit der Flugabsage mehr als die gesetzlich vorgesehene Frist von einer Woche eingeräumt, bis er seinen Anspruch an EU Flight abgetreten habe.

Zudem merkte das Gericht an, es sei "bemerkenswert“, dass Laudamotion "auch Monate nach Anspruchsentstehung einen offenkundig sehr hohen Aufwand betreibt, um zu erklären, weshalb die Forderung immer noch nicht ausgezahlt worden ist".

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