Tägliche News für die Travel Industry

21. November 2019 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Ryanair muss Steuern und Gebühren separat ausweisen

Anzeige

Inspirierend, praxisnah, relevant – das BayTM Magazin

Von Storytelling auf Social Media über nahtlose Mobilität und Klimaanpassung bis hin zu KI und New Work. Das BayTM Magazin liefert fundierte Impulse für die touristische Praxis. Jetzt kostenlos online lesen und den Tourismus von morgen gestalten!

Ryanair muss offenlegen, welcher Betrag des Gesamtpreises auf Steuern und Gebühren und nicht auf die Beförderung entfällt. Das hat das Amtsgericht Bühl im Zuge einer Klage des Rechtsdienstleister Right-Now entschieden. Das Teilurteil ist ein Etapppensieg. Right-Now will erreichen, dass Ryanair Passagieren die Gebühren für nicht angetretene Flüge zurückerstattet. FAZ

Anzeige