Ryanair muss Steuern und Gebühren separat ausweisen
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Ryanair muss offenlegen, welcher Betrag des Gesamtpreises auf Steuern und Gebühren und nicht auf die Beförderung entfällt. Das hat das Amtsgericht Bühl im Zuge einer Klage des Rechtsdienstleister Right-Now entschieden. Das Teilurteil ist ein Etapppensieg. Right-Now will erreichen, dass Ryanair Passagieren die Gebühren für nicht angetretene Flüge zurückerstattet. FAZ