Wie Verbände die Reform der Pauschalreiserichtlinie werten
Nach der Einigung zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie zeigen sich DRV und VUSR überwiegend zufrieden, da zentrale Forderungen der Branche berücksichtigt worden seien. Positiv wird die klare Trennung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen bewertet.
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Die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie muss nun noch in nationales Recht umgesetzt werden
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Am Mittwoch war im Trilog-Verfahren zur EU-Pauschalreiserichtlinie eine Einigung erzielt worden, die für die Reisebranche eine Reihe von Änderungen mit sich bringt. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßte die Entscheidung, dass zentrale Forderungen berücksichtigt wurden, die eine klare Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen ermöglichen. Die Streichung der sogenannten "verbundenen Reiseleistungen" ist dabei ein zentraler Punkt.
Klare Trennung zwischen Pauschalreise und Einzelleistungen
Für den DRV ist eine der wichtigsten Änderungen, dass künftig eindeutig unterschieden wird, wann eine Pauschalreise vorliegt und wann Einzelleistungen gebucht werden. Bisher gab es oft Verwirrung, wenn mehrere Reiseleistungen als "verbunden" verkauft wurden, obwohl sie keine Pauschalreise darstellten. Nun müssen Reisebüros und Veranstalter klar kommunizieren, wenn es sich nicht um eine Pauschalreise handelt. Diese Klarheit wird als positiver Schritt gewertet, da sie das Geschäft für die Anbieter transparenter macht und Missverständnisse bei den Kunden vermeidet.
"Die Vermittlung mehrerer Einzelleistungen bleibt möglich, solange diese deutlich von Pauschalreisen abgegrenzt werden", sagt DRV-Präsident Albin Loidl. Für die Reisebüros, die seit Jahren mit dieser Praxis arbeiteten, bedeute dies eine Erhöhung der Rechtssicherheit und die Vermeidung unnötiger bürokratischer Hürden.
Click-Through-Buchungen: Anpassungen für mehr Marktgleichheit
Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft die sogenannten Click-Through-Buchungen, bei denen Reiseanbieter Daten an Dritte weitergeben. Künftig genügt es, wenn ein Anbieter innerhalb von 24 Stunden ein einziges personenbezogenes Merkmal an einen zweiten Anbieter übermittelt, um von einer Pauschalreise zu sprechen. Dies soll eine gerechtere Wettbewerbsbasis zwischen klassischen Reiseveranstaltern, stationären und mobilen Reisebüros sowie großen Online-Plattformen schaffen. Die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff sieht dies als Erfolg langjähriger Bemühungen, gleiche Bedingungen für alle Akteure im Markt zu schaffen.
Trotz der positiven Entwicklungen bleiben nach Ansicht der Verbände einige Schattenseiten. Die neuen Informationspflichten für Anbieter und Reisebüros werden als zusätzlicher Aufwand wahrgenommen. Darüber hinaus bleibt die 14-Tage-Frist für die Reisepreiserstattung bestehen. Dies stelle für Reiseveranstalter weiterhin eine Herausforderung dar, urteilt der DRV.
Umsetzung und nationale Anpassungen
Der VUSR bewertet die Einigung insgesamt als Bestätigung seiner Position, die Pauschalreise als klar definiertes Premiumprodukt zu stärken und gleichzeitig die Vermittlung von Einzelleistungen zu ermöglichen. Dennoch bleibe abzuwarten, wie die endgültige Formulierung der Richtlinie aussehe und wie diese in der nationalen Praxis umgesetzt würden, sagt Linnhoff.
Mit der Einigung haben die Mitgliedstaaten nun 28 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. VUSR und der DRV wollen den weiteren Prozess kritisch begleiten, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen praktikabel und für die Branche umsetzbar sind. Positiv zu vermerken sei, dass viele Fragen, etwa zur Insolvenzabsicherung und zu Anzahlungen, weiterhin auf nationaler Ebene entschieden werden, so die Verbände. Dies biete Raum für landesspezifische Lösungen.
Christian Schmicke