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2. September 2020 | 07:45 Uhr
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STA kann Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchführen

Nachdem die internationale Reisebürokette auch für ihre deutsche Sparte Gläubigerschutz beantragt hatte, wurde Romy Metzger von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz & Partner zur vorläufigen Sachwalterin bestellt. Die bisherige Geschäftsleitung bleibe im Amt und sei vollständig handlungs- und verfügungsberechtigt, teilt STA Travel mit.

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Bei dem Eigenverwaltungsverfahren handelt es sich um ein Verfahren zur Sanierung eines Unternehmens. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Insolvenzgericht kann ein Unternehmen dann leistungs- und finanzwirtschaftlich reorganisiert werden. 

Man wollen dieses Verfahren "nutzen, um die deutsche STA Travel GmbH so aufzustellen, dass sie für die kommenden Monate gerüstet ist und nach Aufhebung der Reisebeschränkungen wieder stark am Markt vertreten sein" könne, heißt es. Dabei solle eine größtmögliche Anzahl der Arbeitsplätze erhalten werden. STA Travel hatte am vergangenen Donnerstag beim Frankfurter Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt.

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