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18. März 2020 | 07:00 Uhr
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Stiftung Warentest findet nur ein Fluggastportal gut

Die Stiftung Warentest hat die sechs bekanntesten Portale für Flugastrechte unter die Lupe genommen: Compensation 2 Go, EU Flight, EU Claim, Fairplane, Flight­right sowie die Flightright-Zweitmarke Flugrecht. Die Note „gut“ erhielt mit Compensation 2 Go lediglich eines.

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39 Verbraucher, die Flug­ärger wegen Flug­ausfall und großer Ankunfts­verspätung hatten, gaben laut Stiftung Warentest ihre Flüge in die Portale ein. Beim Testsieger Compensation2Go handelt es sich um einen "Sofortentschädiger", der Passagieren ihre Ansprüche abkauft und den Betrag nach Abzug einer Provision sofort auszahlt. Anschließend versucht er, das Geld bei der Fluggesellschaft einzutreiben. Für den Sieg im Test hätten vor allem die schnelle Zahlung, das gute Informationsangebot und ein präziser Entschädigungsrechner für gute Noten gesorgt, so die Tester.

Fluggastportale mit Inkassoverfahren versuchen dagegen, die Forderung im Auftrag des Kunden bei der Fluggesellschaft einzutreiben. Notfalls werden Gerichte eingeschaltet. Im Erfolgsfall kassieren diese Portale zwischen 24 und 43 Prozent der Entschädigung als Provision. Die Tester kritisierten dabei eine verwirrende und intransparente Preispolitik. Bei einigen Portalen hingen die Kosten auch davon ab, welchen Rechtsweg sie beschreiten müssten. Außerdem verlangten einige Portale ziemlich umfassende persönliche Angaben von ihren Nutzern, kritisieren die Tester.

Grundsätzlich rät die Stiftung Warentest von Ausfällen oder Verspätungen betroffenen Reisenden, sich zunächst selbst an die jeweilige Fluggesellschaft zu wenden. In vielen Fällen zahle diese anstandslos, heißt es. Dann erhielten die Kunden den vollen Betrag ohne Abzug. Falls der Selbstversuch scheitere, könnten Portale aber eine Alternative darstellen.

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