Was die Pflicht zu barrierefreien Websites bedeutet
9. September 2024, 15:00 Uhr
Am 29. Juni 2025 tritt die gesetzliche Regelung zur Barrierefreiheit von Websites in Kraft, die auch Hotels, Tourismusverbände und Reiseanbieter trifft. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Was dies bedeutet und was zu tun ist, beschreibt Daniel Birkenmayer, Geschäftsführer der Tourismusexperten, in einem Gastbeitrag.
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